Fachgebiet

Seegrundstücke

Unsere Rechtsberatung und Dienstleistungen im Zusammenhang
mit Seegrundstücken betreffen unter anderem folgende
Problemstellungen:

→ Nutzungsrechte

→ Stegrückbau

→ Wasserliegeplätze

→ Wasserpflanzen

→ Behördenbescheide

Seegrundstücke
am Bodensee

Dieser Tätigkeitsschwerpunkt ist eine Querschnittsmaterie und umfasst vor allem Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts, wie des Umweltrechts – insbesondere des Wasserrechts – und das öffentliche Baurecht. Damit besteht auch die Besonderheit der verschiedenartigsten Rechtsgrundlagen. Eigentümer und Besitzer von Seegrundstücken werden mit den unterschiedlichsten Begrifflichkeiten und Situationen konfrontiert, mit welchem andere Grundstücksinhaber für gewöhnlich nur bedingt zu tun haben.

Um nur ein paar Beispiele aufzuzählen, mit welchen Schlagwörter man als Laie konfrontiert wird: alles rund um das Ufer (Uferlinie, Ufer, Uferbereich, Uferzone); Gemeingebrauch, Eigentümergebrauch sowie Anliegergebrauch; Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau; Wasserbücher; Wasserschutzgebiete; Flachwasserzone; Gewässerrandstreifen; wasserrechtlicher Anlagenbegriff; wasserrechtlicher Bestandsschutz; wasserrechtliches Vorkaufsrecht; Bodenseeuferplan; Bodensee-Richtlinien.

Seegrundstücke

Besonderheiten

  • Eigentumsverhältnisse am Bodensee (Wo beginnt „mein“ Grundstück?)
  • Nutzung des Seegrundstücks im Rahmen der natürlichen Gegebenheiten (Was darf ich den alles machen und was nicht?
  • Dalben-, Boots- und Badesteganlagen am Bodenseeufer (unter anderem „Stegrückbau-Problematik“)
  • Sonstige Wasserliegeplätze (Bojen) und Trockenliegeplätze
  • Entfernung von Wasserpflanzen (Was machen, wenn ein „Schilfgürtel“ vor meinem Grundstück liegt?)
  • Kies- und Sandvorkommen am Seegrundstück
  • Ufermauern
  • Zugänglichkeit des Bodenseeufers für die Öffentlichkeit („Bodenseeradweg“, „Uferweg“)
  • Verlandung und Überflutung des Bodensees sowie Hochwasserschutz
  • Wasserrechtliches Vorkaufsrecht
  • Vermessungsrecht (Wieweit verlaufen die Grundstücke seeseitig? Ohne entsprechende Vorkenntnisse lässt sich dies oft nicht so einfach – wie es etwa bei einem reinen Landgrundstück der Fall ist – erschließen)
  • Haftung & Ersatzvornahme (Bin ich der richtige Adressat einer behördlichen Maßnahme?)
Seegrundstücke

Dienstleistungen

Ein behördlicher Bescheid flattert ins Haus. Zum Beispiel wurde eine Abbruchsanordnung für eine Steganlage erlassen. Was kann ich tun? Wie kann ich mir zur Wehr setzen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Unser Angebot im Zusammenhang mit dem Seegrundstück:

  • Aufzeigung der rechtlichen Handhabe
  • Taktisches Vorgehen
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Wasserrechtliche Genehmigungen zu Steganlagen, Bojen, Liegeplätze und Wasserrecht
  • Überprüfung von behördlichen Bescheiden